Digitale Grundbildung

Der Pflichtgegenstand "Digitale Grundbildung" wird ab dem Schuljahr 2022/23 in der Sekundarstufe 1  (Mittelschulen und AHS-Unterstufen) eingeführt. 

 

Die Digitale Grundbildung wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils mindestens einer fixen Stunde im Stundenplan umgesetzt, somit ergibt sich eine Zahl von insgesamt mindestens 4 Jahreswochenstunden im Verlauf der Sekundarstufe 1. Daraus resultiert eine Erhöhung der Gesamanzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe 1 um 4 Stunden. 

 

Das zentrale fachliche Konzept des neuen Lehrplans ist angelehnt an das Frankfurt Dreieck, das die Lehrplaninhalte aus drei Blickwinkeln betrachtet: 

 

 

 

 

Diese fünf Kompetenzbereiche dienen der Strukturierung der Deskriptoren:

 

  • Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
  • Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
  • Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
  • Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren: Zerlegen von Problemen, Muster erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen
  • Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: 

https://digitale-grundbildung.at/2022/07/06/begutachtungsentwurf/

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/dibi/dgb.html