Schuljahr 2021/22
Tagesaktuelle Informationsseite des Ministeriums
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona.html
Update 22.04.2022
- Antigentests bzw. auf Antigentests beruhende Nachweise gelten einheitlich nur mehr für 24 Stunden; die Sonderbestimmung für Schüler/innen wurde gestrichen. Nachdem derzeit grundsätzlich kein durchgehender Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung vorgelegt werden muss, ist diese Bestimmung derzeit nur für die Sicherheitsphase und die Prüfungstage der Reife- und Diplomprüfung relevant.
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer der „Booster“-Impfung (Zweit- oder Drittimpfung, je nachdem ob eine Infektion vorangegangen ist oder nicht) auf 365 Tage. Diese Regelung hat momentan nur Auswirkungen für Lehrpersonen, da nur bei diesen der Impfstatus eine Rolle spielt.
- Sämtliche Maskentragepflichten im Schulgebäude sind ersatzlos gestrichen.
- Nicht geimpftes bzw. genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal hat einmal pro Woche der Anwesenheit einen PCR-Test vorzulegen; die Teilnahme am schulischen PCR-Test ist möglich.
Update 01.04.2022
Corona-Testungen im Schulbereich nach den Osterferien (ab Dienstag, 19.04.2022)
- Ab dem 19. April 2022 wird von Schüler*innen bis auf weiteres nur mehr ein PCR-Test pro Woche an der Schule durchgeführt.
- Zusätzliche Antigentests können ab dem 19. April weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
- Auch das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal muss ab dem 19. April nur mehr 1 PCR-Test pro Woche durchführen; Antigentests können auch hier bei Bedarf zusätzlich zum Einsatz kommen.
- Damit entfällt der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler*innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr verteilt wird.
- Externe Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, müssen ab 19. April keinen 3-G-Nachweis erbringen.
Informationen zur Maskenpflicht an den Schulen
- Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin die Maskentragepflicht außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
- Für Lehr- und Verwaltungspersonal, das weder geimpft oder genesen ist, sowie für externe Personen besteht eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.
Weitere Maßnahmen bei Bedarf
- Wenn das Infektionsgeschehen am Schulstandort zunimmt, kann die Schulleitung bei entsprechender Risikolage mit Zustimmung der Bildungsdirektion für 1 Woche das generelle Tragen von Masken jederzeit für einzelnen Klassen oder die Schule anordnen.
- Die Schulleitung hat mit dieser Regelung individuell die Möglichkeit, die im Schulbetrieb gesetzten generellen Maßnahmen ihrerseits zu verschärfen, wenn Handlungsbedarf besteht und es die Risikolage erfordert.
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Update 28.02.2022
Wesentliche Änderungen ab Montag, 28.2.2022:
- Seit 21.2.2022 gibt es keine Maskenpflicht für Schüler*innen am Sitzplatz (außerhalb der Klasse bleibt sie erhalten).
- Grundsätzlich gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schüler*innen.
- Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.
- Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen (wie z. B. Präventionskonzept, Einhaltung der Vorgaben der besuchten Betreiber, Mitnahme von Antigentests zur kurzfristigen Testung am Veranstaltungsort) möglich.
- Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Aufführungen,...)
- Mit Samstag, 5.3., entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe
Personen in Klassen- und Gruppenräumen.
In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommen kann (z. B. Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht.
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html
Update 09.01.2022
Update 23.12.2021
Update 10.12.2021
Update 22.11.2021
Update 19.11.2021
Schulen bleiben offen!
Der Erlass des BMBWF besagt, dass die Schulen im Präsenzunterricht bleiben.
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Update 04.10.2021
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Update 10.09.2021
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